Entgelttransparenzgesetz

Sicher wissen Sie, dass seit dem 06.07.2017 das Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG - vom 30. Juni 2017 - BGBl. I S. 2152 gilt.
Es soll für mehr Entgelttransparenz und damit gleichzeitig für mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen.
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- bei der Schaffung der Voraussetzungen für das betriebliche Verfahren zur Anforderungsanalyse der Stellen.
- bei der Durchführung der Tätigkeitsvergleiche
- bei der Analyse der Verdienststruktur
- bei der Implementierung geeigneter Prüfverfahren
- bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Einhaltung der Berichtspflichten
- Bewertung der Entgeltgerechtigkeit durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
